Conner, Ozelot und Lara: heuer das erste Mal auf der Weide
Frühlingserwachen auf den Gnadenhöfen…
Letztes Wochenende war ANIMAL SPIRIT-Obmann Dr. Plank wieder einmal zu Besuch auf unseren beiden oberösterreichischen Gnadenhöfen Esternberg und Engelberg (beide im Bezirk Schärding, Innviertel). So konnte er erneut miterleben, nicht nur wie wohl sich alle Tiere fühlen, sondern auch ihre ersten Stunden auf den frischen Frühlingsweiden. In Engelberg durften am Sonntag zunächst die vier großen Pferde Conner, Ozelot, Quider und Lara auf die Hausweide: ihre Freude über die frischen Gräser und die dazu gewonnene Freiheit war übergroß, wie man auf dem kurzen Video und den Fotos sehen kann. Nicht, daß sie den Rest des Jahres in einer Box eingesperrt wären – sie haben ja seit letztem Herbst die tolle Futterstation mit Bewegungsstall für die Senioren -, aber so eine große Naturweide ist halt doch etwas anderes…
Auch die sechs, noch etwas scheuen Kamerunschafe, die wir letzten Herbst aus verwahrloster Haltung befreit haben, freuen sich über das frische Grün, gemeinsam mit den restlichen 29 Schafen am Engelberg.
Übrigens – bereits jetzt zum Vormerken: für Sonntag, den 2. September planen wir hier unser erstes Hoffest, nähere Infos dazu werden folgen.
Anastasia turnt am liebsten am Rücken der Mitarbeiter herum
Am Gnadenhof Esternberg blühen ebenfalls die Bäume und alle Tiere freuen sich über ihre Ausläufe und Weiden: Esel, Pferde, Rinder, Lamas, Schweine, Ziegen, Gänse, Enten, Hühner, Truthühner und Pfau William. Die Attraktion schlechthin ist nach wie vor das schwarz-weiße Ziegenkitz Anastasia, dessen Lieblingsbeschäftigung darin besteht, auf den Rücken der Mitarbeiterinnen bzw. Besucher zu springen und ihnen dadurch eine wohltuende Rückenmassage zu bescheren.
Auch 4 kleine Hühnerküken haben es wieder „geschafft“ ausgebrütet zu werden, nach die Mama die Eier so gut am Heuboden versteckt hatte, daß sie nicht rechtzeitig entdeckt worden sind…
Der wunderhübsche Amrock-Hahn Godzilla darf als einziger ins Enten- und Putengehege, ist er doch schwer verleibt in die Putendame Sissy – sehr zum Ärgernis des Puterichs Franzl…
Hänsel und Grete, das unzertrennliche Gänsepaar, bewacht sehr wehrhaft ihr großes Gehege – so wie Kater Felix am Eingang vom Hof Esternberg.
Und Schweinedame Mia gönnt sich nach Frühstück und Morgenspaziergang gerne eine kleine oder auch größere Siesta mit ihren Freundinnen…
Als Gast in der Sendung ist u.a. ANIMAL SPIRIT-Obmann, Tierarzt und Tierschützer Dr. Franz-Joseph Plank.
Thema: „Kuscheltier Kampfhund – und plötzlich beißt er zu!“
* Wie gefährlich sind Kampfhunde?
* Muß es einen Hundeführerschein geben?
* Sind Eltern selbst schuld wenn der Familienhund zubeißt?
* Muß man Angst vor Kampfhunden haben?
Die Sendung findet statt anläßlich des tragischen Todes zweier Menschen durch eine Beißattacke durch einen sog. „Kampfhund“ in Deutschland und der danach neu aufgeflammten Diskussion über sog. Listenhunde. Bereits 2010 – im Zuge der damals stattgefundenen Wiener Volksbefragung zum „Hundeführschein“ – hat Dr. Plank dazu seine Meinung mit einer OTS-Presseaussendung kundgetan, an der sich bis heute logischerweise nichts geändert hat.
Keime, die gegen Antibiotika resistent sind, könnten laut WHO bis 2050 zur häufigsten Todesursache werden. Auch in Graz haben die Grünen jetzt bei zahlreichen Fleischproben multiresistente Keime nachgewiesen.
Jahr für Jahr sterben weltweit 700.000 Menschen aufgrund dieser besonders widerstandsfähigen Krankheitserreger an einer Infektion, europaweit geht man laut dem EU-Abgeordneten Thomas Waitz (Grüne) von 25.000 Todesopfern aus: „Die Weltgesundheitsorganisation hat einen Bericht herausgegeben, in dem sie vor dem Problem warnt, das bis 2050 zur häufigsten Todesursache werden könnte, wenn nichts unternommen wird.“
Alljährlich werden 131.000 Tonnen Antibiotika bei Tieren eingesetzt, die auch auf unseren Tellern landen können. Manche belastet durch multiresistente Keime, so Waitz: „Das sind Keime, die gegen alle oder die meisten Antibiotika resistent sind: Bei einem Stück Fleisch kann man über eine offene Wunde eine Infektion bekommen, die nicht mehr mit Antibiotika behandelbar ist, sodaß man wie vor 150 Jahren an einer einfachen Infektionskrankheit stirbt.“
Fleisch aus mehreren Ländern getestet
Jetzt ließ Waitz Proben zweier Grazer Großhandelsunternehmen von der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) untersuchen: „Wir haben bevorzugt ausländische Fleischprodukte gekauft und getestet, aber auch inländische, auch steirische: Wir haben Putenfleisch getestet, das aus Ungarn kam, wir hatten deutsches Schweinefleisch dabei; aber auch Faschiertes mit ‚Herkunft: EU‘, da könnte es auch sein, daß es von mehreren Herkunftsländern gleichzeitig kommt“, so Waitz.
Das Ergebnis: Drei von vier Tests bei Schweinefleisch (Schopf und Faschiertes) wiesen MRSA (Methicillin-resistente Staphylokokken) auf. Die Hälfte des Geflügels war mit sogenannten ESBL-Bakterien belastet, die gegen verschiedene Antibiotika immun sind: „Wir haben zwar gesehen, daß vorwiegend in ausländischen Proben multiresistente Keime vorkommen, aber auch in Österreich“, schildert der EU-Abgeordnete.
Verbreitung durch Lebendtiertransporte
Die Verbreitung der multiresistenten Keime finde, so Waitz, vor allem durch Lebendtiertransporte statt, „vor allem bei Schweinen und Hühnern, aus Regionen, wo große industrielle Mastställe mit 100.000 Mastplätzen betrieben werden“. Die Grünen fordern daher u.a. intensivere Kontrollen dieser Transporte. Außerdem sollten Betriebe, die Tiere auf engstem Raum halten, nicht länger mit EU-Geldern unterstützt werden.
Auch in Österreich solle man versuchen, die Landwirtschaft möglichst frei von Antibiotika zu gestalten: „Ziel wäre es, wenn Tiere erkrankt sind, diese von den anderen zu trennen und separat zu behandeln – nicht den ganzen Stall automatisch mit Antibiotika in der Fütterung zu versorgen“, so Waitz.
Deutsches Bundestagsgutachten bestätigt: Einschränkung der Religionsausübung wäre im Grundgesetz prinzipiell möglich!
PRESSEAUSSENDUNG des Arbeitskreises für Umwelt- und Tierschutz, D-Rockenhausen
Von Ulrich Dittmann, 12.4.2018 (Gleiches gilt im Übrigen auch für Österreich)
Erst kürzlich ließ die (deutsche) Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1171) des AfD-Abgeordneten Stephan Protschka und der Fraktion der AfD, als Antwort verlautbaren: „Ein Verbot des Schächtens (Schlachten ohne Betäubung) ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.“
Doch das ist so nicht richtig. Eine solche seit Jahrzehnten vorgetragene Rechtsauffassung der Bundesregierung ist mittlerweile obsolet.
Es wird verwiesen auf vorliegende Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 14. November 2017, das der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner (AfD) und Vorsitzender des Rechtsausschusses in Auftrag gegeben hatte. ( WD 3 – 3000 – 221/17).
Rechtsanwalt Brandner sieht sich hier in seiner Rechtsauffassung bestätigt:
„Viele ideologisierte Politiker behaupten seit Jahren steif und fest, jegliche Form der Religionsausübung müsse geduldet werden, selbst wenn sie mit unserer Rechtsordnung und dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Unter dem Deckmantel der Religionsausübung ist gleichwohl in den letzten Jahren viel Schindluder betrieben wurden. Sei es die mit westlichen Werten nicht zu vereinbarende Verschleierung von Frauen, Tötungen aufgrund archaischer Ehrbegriffe oder die Verheiratung von Mädchen gegen ihren Willen. Wenn Deutschland zu seinen Werten stehen will, dann bietet die Werteordnung des Grundgesetzes den Rahmen, um solch mittelalterlichem Treiben Einhalt zu gebieten. Es wird jetzt Zeit, eine öffentliche Debatte über eine Grundgesetzänderung zu führen, um all jene in die Schranken zu weisen, die die Religionsfreiheit für politische Zwecke mißbrauchen. Einen Freifahrtschein wollten die Verfassungsväter mit der Religionsausübungsfreiheit nie erteilen. Auch insoweit muß unsere Demokratie wehrhaft sein!“
Die wehrhafte Demokratie des Grundgesetzes erlaubt im Kern auch die Einschränkung der Religionsausübung, wenn ihre Folgen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dafür müßte das Grundgesetz geändert und die Religionsausübung, also Art. 4 Abs. 2 GG, in die Verwirkungsregelung des Art. 18 Grundgesetz aufgenommen werden.
Immer öfter wird insbesondere nach moslemischem Standard ohnehin mit Betäubung geschlachtet. Siehe hierzu auch Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn–Wittgenstein – und Antwort der Landesregierung Schleswig-Holstein www.landtag.ltsh.de
Der im Mai 2002 gegründete gemeinnützige Verein ANIMAL SPIRIT (ZVR 357436036) bezweckt die Verbreitung des Tierschutzgedankens und bedrohten Tieren in Not, in erster Linie sog. „Nutz“-Tieren, zu helfen. Unsere Hauptziele sind sowohl politische, als auch die direkte Hilfe für in Not geratene Tiere.
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ANIMAL SPIRIT – Zentrum für Tiere in Not
Obmann: Dr. Franz-Joseph Plank
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