Stoppen wir die Barbarei – die Hornanbindung MUSS verboten werden!!!
Neben den untragbaren gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wachteln hat sich nun auch eine zweite, ganz ähnliche Front gebildet; es geht hierbei um die Hornanbindung von Rindern, in erster Linie Stieren, welche nach Meinung der ExpertInnen zwar die physiologischen Bedürfnisse der Tiere missachtet – daher nach §16-1 des Tierschutzgesetzes strafbar sein müssen – aber leider noch immer praktiziert wird. Warum? Weil es keine Stelle im gesagten Kontext gibt, welche die Tierquälerei explizit verbietet; und wir alle wissen: was dann nicht schwarz auf weiß verboten ist und – wenn auch noch so kleine – Vorteile irgendwelcher Art für den/die TierhalterIn bietet, wird von hartherzigen Menschen nur allzu gerne gnadenlos ausgenützt…
Wir sind schon in einem der letzten Newsletter auf die Situation näher eingegangen; dabei haben wir festgestellt, auch wenn die Hornanbindung nicht ausdrücklich verboten ist, so ist sie aber andererseits paradoxerweise auch nicht erlaubt. Denn mehrere Passagen im Tierschutzgesetz sprechen hierbei eine klare Sprache.
Wir fragten also bei sämtlichen Tierschutz-Ombudsmännern/frauen des Landes nach und bemühten auch verschiedene AmtstierärztInnen um eine Meinung zur Thematik.
Der Tenor ist ein einhelliger – trotz keines klaren Verbotes würden die Amtsorgane durch die Bank eine Hornanbindung in ihrem Wirkungsbereich nicht dulden, ganz im Gegenteil. Aus sehr einfach nachvollziehbaren Gründen ist im gegebenen Falle eine Amtshandlung zur Entfernung der Stricke der Meinung der ExpertInnen nach sehr gut zu argumentieren.
Unfassbar: dieses Rind entdeckten wir vor kurzem im Waldviertel!
So schrieb uns etwa eine sehr engagierte Tierschutz-Ombudsfrau aus Niederösterreich, Dr. Lucia Giefing, folgendes: ‚Ja, leider ist in den tierschutzrechtlichen Bestimmungen kein dezidiertes Verbot der Hornanbindung bei Rindern festgeschrieben. Allerdings sind aus meiner Sicht durch die Hornanbindung vor allem auch die Möglichkeit des Sich-Beleckens, des Einnehmens verschiedener Liegepositionen (z.B. mit zurückgelegtem Kopf) und die Ausführung des Kopfschwungs stark eingeschränkt und ist das Verbot der Hornanbindung wohl mit diesen Argumenten begründbar.‘
Eine Kollegin, welche den Sachverhalt bevor veröffentlich zuerst mit ihren AmtskollegInnen abklären möchte, vertritt dieselbe Ansicht, nämlich dass eine Hornanbindung prinzipiell nicht gesetzeskonform ist. Sie begründet die Feststellung mit der 1. Tierhaltungsverordnung, welche zwar die Anbindung von Rindern erlaubt, jedoch liest man dort zB. von Halsriemen, Seilen und Ketten, die dann ständig zu kontrollieren sind. Es verbietet sich deshalb die dauerhafte Anbindung an der Hornbasis mittels eng-geschnürtem Seil durch §13 TSchG, welches in seinen Absätzen 1-3 darauf hinweist, dass Tiere entsprechend ihren ethologischen und physiologischen Bedürfnissen gehalten werden müssen und dass weiters ihre Körperfunktionen und Ihr Verhalten nicht gestört werden dürfen. Dies ist wohl nicht zu vereinbaren mit einer derartigen Anbindung, da keine normale Kopfhaltung oder Verhalten möglich ist.
Dr. Cornelia Rouha-Mülleder aus Oberösterreich gab folgende Stellungnahme zum Thema ab:
‚Aus meiner Sicht widerspricht die Anbindung von Rindern an den Hörnern den tierschutzrechtlichen Bestimmungen eindeutig. Eine Anbindung von Rindern an den Hörnern schränkt das Verhalten dieser massiv ein (etwa beim Aufsteh- und Abliegevorgang, bei den Liegepositionen – Kopf zurück, beim Komfortverhalten – sich Belecken), erhöht das Verletzungsrisiko für die Rinder massiv und kann auch zu ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere führen.‘
Aus Tirol schrieb uns Tierschutzombudsmann Dr. Janovsky gleichlautend:
‚Gemäß erste Tierhaltungsverordnung, Anlage 2, 2.2 gelten für die Anbindehaltung folgende Bestimmungen: Die Anbindevorrichtungen müssen dem Tier in der Längsrichtung mindestens 60,00 cm und in der Querrichtung mindestens 40,00 cm Bewegungsfreiheit bieten sowie genügend Spiel in der Vertikalen geben, damit ein ungehindertes Stehen, Abliegen, Aufstehen, Ruhen, Fressen und Zurücktreten möglich ist. Siehe auch dazu das Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz, Rinder https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/publikationen/Handbuch_Rinder_20161025.pdf?63xzq1 Nach Ansicht der Tierschutzombudsstelle Tirol ist damit eine Hornanbindung verboten, da davon auszugehen ist, dass diese die oben angeführten gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen kann.‘
Ein Amtstierarzt meint stellvertretend: ‚Da die physiologischen Bedürfnisse der Rinder nicht erfüllt werden, ist die Anbindehaltung an den Hörnern nicht gestattet – laut Tierschutzgesetz allerdings nicht dezidiert verboten.‘
Etwas anders scheint sich die Situation aber in Salzburg zu präsentieren; auf unsere Anzeige hin, die 2. diesbezügliche innerhalb von wenigen Monaten übrigens, erfuhren wir: ‚… Das Problem mit den Hörnerstricken ist allerdings, dass diese nach dem TSchG nicht explizit verboten sind. Herrn XXX wurde daher aufgetragen durch regelmäßiges Überprüfen dafür zu sorgen, dass die Rinder durch die Stricke nicht über das vorgeschriebene Maß in ihrer Bewegung eingeschränkt werden, und dass die Stricke nicht zu eng angelegt werden. Das wird auch kontrolliert.‘
Ob eine Eigenkontrolle des Landwirten zielführend sein kann? Wir bezweifeln es zutiefst!
Wir werden in Kürze verschiedene weitere Stellungnahmen präsentieren. Eines scheint aber jetzt schon sicher: auch die Hornanbindung genau wie die derzeitige Wachtelhaltung MUSS verboten und dieses Verbot MUSS dezitiert im Gesetzbuch verankert werden! Darauf werden wir mit aller Kraft hinarbeiten!
Foto: Bilder wie dieses, sie sollten nie mehr entstehen – Hornanbindung MUSS verboten sein!!!
Un- Un- Unfassbar! Wichtige Eilmeldung in letzter Minute! Nach einer Sitzung im NÖ Landtag, wo VertreterInnen der Grünen einen Antrag zur gesetzlichen Verankerung von Haltungsvorschriften für Wachteln einbrachten (unter anderem: ‚Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern, spezielle Haltungsvorschriften für Wachteln gesetzlich zu verankern, welche eine artgerechte Haltung dieser Hühnervögel im Sinne der Antragsbegründung garantieren. Der Herr Präsident wird ersucht, diesen Antrag dem LANDWIRTSCHAFTS-AUSSCHUSS zur Vorberatung zuzuweisen‘), wurde dieser am 25. Oktober von ÖVP und FPÖ abgelehnt!!!! Jetzt wissen wir wohl endgültig, was wir von diesen beiden Parteien im Tierschutz zu erwarten haben – nämlich absolut nichts (außer dann vielleicht, wenn ‚Tierschutz‘ für andere, eigene Zwecke vorgeschoben und missbraucht wird…).
Dabei liegt uns noch ein Schreiben an die damalige ‚Tierschutzministerin‘ und jetzte SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner vor, ein offizielles Regierungsschreiben übrigens, wo noch im August 2017 dezidiert festgehalten ist: ‚Mit der Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung (BGBl. II Nr. 151/2017) vom 6. Juni 2017 ist die Japanwachtel unter den Begriff „Hausgeflügel“ in die Anlage 6 der 1. Tierhaltungsverordnung aufgenommen worden.
Für die Haltung der domestizierten Japanwachtel gelten daher die „Allgemeinen Haltungsvorschriften für Hausgeflügel“ der 1. Tierhaltungsverordnung sowie die Bestimmungen im Tierschutzgesetz.
Die Empfehlung des Tierschutzrates zur Legewachtelhaltung, die auch in den Amtlichen Veterinärnachrichten veröffentlicht wurde, ist eine gute Richtlinie, die dem Amtstierarzt zur Verfügung steht.
Für alle anderen Wachteln, welche nicht domestiziert sind und daher nicht zum Hausgeflügel zählen, gelten die „Mindestanforderungen an die Haltung von Hühnervögeln“ gemäß der 2. Tierhaltungsverordnung (BGBl. II Nr.486/2004 idgF.), Anlage 2 Punkt 5.‘
Foto: Zustände wie diese: für ÖVP und FPÖ kein Grund zum Handeln! Unfassbar! Jetzt erst recht: lasst uns kämpfen für einen Eintrag zu den Wachteln ins Tierschutzgesetz – JETZT!!!!
Der so traurige Geschichte um den armen Husky im Waldviertel wurde große mediale Aufmerksamkeit beschert. Nicht nur das, das Thema beschäftigt auch die lokale Politik, und unsere Aktivistin Bettina Stoifl hat einen weiterführenden Termin beim Bezirks-Hauptmann. Jedenfalls, bei einer von uns kürzlich durchgeführten Kontrolle wurde festgestellt, dass die vorgeschriebenen Maßnahmen – zum Beispiel der Bau einer großen Freifläche VOR dem Haus – gerade umgesetzt werden! Ob die Zukunft für den Hund eine bessere sein wird? Wir glauben daran, dass sich die Dinge in die richtige Richtung entwickeln. Und zumindest soviel können wir versprechen: wir werden an der Sache dranbleiben, solange, bis wirklich Entwarnung gegeben werden kann!