Das darf doch wirklich nicht wahr sein – unfassbarer Kuhhaltungsskandal in Salzburg, Teil 2!
Ein anderer Hof; schon von außen erkennt man, hier gibt es schwere Probleme. In Fakt, man bezweifelt gar, dass dort überhaupt jemand wohnt. Ob nun Tier oder Mensch, der kleine Gebäudekomplex mit den verschiedenen Zu- und Stallbauten vermittelt eher den Eindruck, als ob die Baubehörde längst ihr ‚Betreten Verboten – Einsturzgefahr!‘ angebracht hätte. Ein Teil des Haupthauses, der alte Stall, ist bereits teilweise in sich zusammengefallen, von den Elementen besiegt. Zur bloßen Ruine degradiert, das halb heruntergefallene Dach birgt wohl zusätzlich einiges an Gefahr für zufällig darunter vorbeischreitende Wesen. Und erst für jene, welche drinnen tatsächlich noch wohnen – denn ob man es glaubt oder nicht, dort sind Kühe untergebracht!
Foto: die gesamte Hinterseite des Hofes ist ein einziger Morast – ob das hier nicht auch noch ein Fall für die Umweltbehörde ist, sein muss???
Innen in den zerberstenden Räumlichkeiten leben ein Dutzend oder mehr Rinder in der Misere. Ob die grausame Halfteranbindung, welche nur mehr ein Aufstehen und Niederlegen gewährleistet, wohl gesetzesmäßig ist???
Schrecklich! Ob im anderen Gebäude wohl ähnliche Zustände vorherrschen??? Die Antwort sollte eine vernichtende sein…
Foto: Anbindehaltung von Kälbern ist sowieso verboten – doch all dies scheint keinen bleibenden Eindruck auf den betroffenen Landwirten zu machen…
Über den Hof gelangt man zu einer Scheune; ein gemauertes Fundament, dann mit Brettern verkleidet. Zuging, erkennt man am ersten Blick. Hier, zwischen Strohballen und allerlei Zeugs, sind weitere Kühe angekettet. Erste Eindrücke, ob des Holzes und vielen Heus im Hintergrund, vermitteln noch eher ein bisschen Wärme und Geborgenheit – aber betritt man das Gehöft erst, wird schon im nächsten Augenblick sternenklar: das hier ist eine Ort der Verdammnis für die Tiere, nicht mehr und nicht weniger! Gut 10 Kälber sind dort nämlich in körpergroßen Holzverschlägen eingepfercht, fast zur Bewegungslosigkeit degradiert. Ein Kalb – aus irgendeinem Grunde ohne Ohrmarke – findet sich gar in verbotener Anbindehaltung wieder!
Ist der Anblick so junger Tiere – die doch nur leben wollen, sich bewegen, umhertollen, mit ihresgleichen spielen – in derartige Gefängnisse gesperrt schon durch und durch unerträglich, wird er beinahe absurd in Anbetracht der Lage der Kühe. Allesamt sind sie engst angekettet, in einer Hölle aus Fäkalien und Dreck. Gülle hinter ihnen bildet kleine Seen, durchsetzt von Mist, der sich wohl schon seit Wochen türmt. Es ist nass, es ist kalt; der Wind pfeift eine traurige Symphonie aus Kummer und Leid durch die Spalten der Bretterverschläge. Krankheit liegt in der Luft, Agonie und tiefste Depression. Hoffnung gestorben. Triste, wohin das Auge blickt. Dieses sucht Halt im Irrsinn, irgendeine Ablenkung, welche die Perspektive zumindest ein kleines bisschen versöhnlicher gestalten könnte. Nur, die gibt es nicht. Im Gegenteil, am hinteren Stallende liegen noch zwei Kühe, offensichtlich separiert, wahrscheinlich krank. Jedenfalls reagieren sie kaum, ihr Bett ist eines aus Fäkalien und flüssigen Ausscheidungen.
Alle übrigen Tiere sind ebenfalls über und über kotverschmiert. Der bildet bereits dicke Krusten auf ihren malträtierten Körpern, ihre Hufe finden in der Jauche zu ihren Füßen kaum Halt. Immer wieder rutschen sie im Matsch gefährlich aus. Der Anblick Unbekannter schreckt sich nicht einmal, gefangen im Seelenpein. Unfassbar! Dies ist eine Anklage an den Tierhalter: wie kann ‚Mensch‘ derartige Zustände jeden Tag mit eigenen Augen bezeugen, und dennoch seine Kühe in diesem Desaster belassen? Darf hier die vielzitierte ‚menschliche Tragödie‘, falls es denn so eine an diesem Platz gibt, als Grund angeführt werden? Nein, darf sie nicht, denn ihm obliegt die Aufsichtspflicht, die Obsorge. Wenn er aber selbst das gesetzlich geforderte udn ohnehin beschämende Mindestmaß nicht schafft, muss er Hilfe erbitten, die er in seinen Reihen bestimmt bekommt. Aber nicht zu reagieren, dafür gibt es nur ein Wort: Tierquälerei! Und eine solche, die kann im 3. Jahrtausend nicht mehr geduldet werden, sie schreit nach Konsequenzen. Nach sofortigen! Wenigstens das sind wir unseren Mitgeschöpfen schuldig.
Fotos: innen und außen eine Katastrophe – unten: Güllegrube sperrangelweit offen, eine unentschuldbare Gefahrenquelle für Mensch und Tier!
Sie haben bestimmt gehört, Sebastian Kurz und seine ÖVP fordern doch tatsächlich nicht zu glaubende Strafen dafür, wenn Fremde Stallungen betreten; wenn sie Fotos daraus veröffentlichen. Unter irgendwelchen Vorwänden argumentiert man dies sogar. Und scheut nicht einmal die zutiefst deprimierende Lächerlichkeit derartiger Aussagen. In Anbetracht dieser, unserer Aufnahmen wird eine solche Maßnahme einmal mehr als völlig Farce entlarvt, als reine Schutzmaßnahme für jene Menschen, vor welchen wir die Tiere schützen müssen. Von einem Jahr Haft für AktivistInnen ist die Rede, zudem ein Verbot jeglicher Veröffentlichung!!! Kein Scherz, all das möchte der türkise Vollstrecker durchsetzen. Und schämt sich nicht einmal dafür. Glauben Sie, setzt er solchen Wahnsinn tatsächlich durch, dass KonsumentIn dann jemals wieder die Wahrheit erfahren wird, was tatsächlich hinter Stallwänden passiert? Wie jene Produkte erzeugt werden, welche später als ‚regional‘, als ‚tierwohl-behaftet‘, als ‚gesund‘ mit Applaus und Gütdesiegel behaftet verkauft werden?! 1 Jahr Haft für einen Dienst im öffentlichen Interesse, denn nichts anderes ist es, was TierschützerInnen so oft ans Tageslicht bringen. Dagegen stehen rund 900 Euro Buße, welche zuletzt wieder zwei verschiedene Bauern auferlegt bekommen haben, weil bei dem einen die Skelette von dutzenden Schweinen im Dreck gefunden wurden sowie rund 60 noch lebende wegen unfassbaren Zustandes sofort eingeschläfert werden mussten, und man beim anderen inmitten eines Wahnsinns aus Gülle und Schmutz 7 tote Kühe entdeckte… Justizia, was ist mit Dir passiert???
Lassen wir eine solche Entwicklung zu, kommt das allesamt einer völligen Entmündigung gleich. Und öffnet nebenbei jeglicher Art von Tierquälerei Tür und Tor. Wie aber kann ein junger Mann wie Herr Kurz so etwas Infames vertreten, überhaupt nur andenken? Wie? Weil er einer Wählerschaft verpflichtet ist, einer Wählerschaft, welche genau solche Fotos nie in der Öffentlichkeit sehen möchte. Weil sie uns viel lieber im bereits angesprochenen rosa Nebel belassen, zwar weiterhin Förderungen kassieren, aber ihre Tierhaltung nicht den modernen Standards anpassen möchte. ‚San eh grod Vicha‘, lautet die Devise, ohne zu bemerken, dass ‚san eh grod Viacha‘ sich so oft vielmehr auf das Tier ‚Mensch‘ bezieht…
Nur unweit entfernt tummeln sich zwei Schweine im Freien. Fast idyllisch. Sie haben auch einen Stallzugang, können rein und raus nach Belieben. Passt. Was aber nicht passt – drinnen gibt es Kühe, relativ viele davon. Und deren Welt ist eine wesentlich dunklere…
Nachbarn hatten uns alarmiert. Auch diese Tiere würden nie ins Freie kommen. Obwohl es ringsum, bestimmt zum Hof gehörende, Wiesen gibt. Nichtsdestotrotz. Nichtsdestotrotz auch, dass ab dem 1.1. 2020 die dauernde Anbindehaltung endgültig verboten ist. Und nichtsdestotrotz ebenfalls, dass es selbstverständlich auch dann ‚Ausnahmen‘ geben wird. Ausnahmen, welche jede(r) LandwirtIn selbstverständlich nutzen kann, die meisten wohl auch nutzen werden. Vorgegebene Gründe für eine Weiterführung der ‚dauernden Anbindehaltung‘, also 365 Tage im Jahr an der Kette, sind mannigfaltig. Suchen Sie sich einfachen einen aus:
1: Das Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weide- oder Auslaufflächen
2: Bauliche oder sonstige technische Gegebenheiten am Betrieb
3: Das Vorliegen öffentlich rechtlicher oder privatrechtlicher Beschränkungen
4: Sicherheitsaspekte für Menschen und Tiere, insbesondere beim Aus- und Eintreiben der Tiere
Jetzt sagt noch wer, bei all diesen Punkten ließe sich nicht der geeignete finden? Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich hilft auf ihrer Homepage Unschlüssigen nach; sie schreibt:
‚Was kann in der Praxis beispielsweise unter solchen Ausnahmetatbeständen gesehen werden‘:
1: Ein Stall ist in derart beengter Ortslage, dass weder Viehtrieb zur Weide möglich ist noch ein befestigter Auslauf errichtet werden kann.
2: Der Tierhalter ist körperlich nicht in der Lage, die Tiere von der Anbindung abzulassen, bzw. später wieder zu fixieren.
3: Bei Haltung von Maststieren in Anbindung wäre das Entlassen in einen Auslauf oder auf die Weide für den Tierbetreuer und ev. auch für andere Rinder im Stall mit einem nicht vertretbaren Risiko verbunden. Daher wird gerade bei Haltung von Maststieren in Anbindung die dauernde Anbindung argumentierbar sein
Sonst noch Fragen? Jede Tierschutzbestimmung relativiert sich in Anbetracht dieser Gesetzestexte. Wird für null und nichtig erklärt. Zur bloßen Farce degradiert. Es ist eine bodenlose Schande!
Übrigens: diese Kühe gehören angeblich ebenfalls zum Bauern aus vorhin genannten Skandalhof. Er hat sie hier untergestellt, nachdem der Stallbesitzer aufgrund seines Alters die eigene Tierhaltung aufgegeben hat. Fakt ist, der Mann verbringt immer wieder Tageszeiten hier. Bearbeitet beispielsweise die Wiesen. Füttert. Und belässt aber ansonsten die Angeketteten in selber Misere wie jene am eigenen Gehöft.
Fotos: oben Gehöft 1; unten Gehöft 2…
Fotos: um sich nicht dem altbekannt dümmlichen Vorwurf, diese Bilder wären bloße Momentaufnahmen, stellen zu müssen, sind die Fotos an drei auseinanderliegenden Tagen entstanden – und natürlich auch mit jeweiligem Datum versehen!
Foto unten: auch dies muss geklärt werden – ist die Verletzungsgefahr für die Hühner durch das breite Gitter nicht eine ganz offensichtliche???? Und warum müssen sie ihr Leben in dieser Enge auf Beton verbringen, wenn rundherum weitläufige Wiesen vorhanden sind??? Damit man sich ein paar Meter Zaun erspart?!
Un- Un- Unfassbar! Was wird jetzt passieren, nun, nachdem wir vor dem Stall Aufstellung genommen haben? Wird das Amt entsprechend reagieren oder sind es bloß wieder die TierschützerInnen, die ‚braven Bauern‘ ein Fehlverhalten andichten? Wenn ja, wie sollen dann die tatsächlich unerträglichen Bilder und Videos eingeordnet werden, wie will man die der Öffentlichkeit verkaufen? Welche Rechtfertigung hat man hierfür? Also, mit einer einseitigen Darstellung kommt die Behörde dieses Mal ganz bestimmt in schwere Erklärungsnot. Der Ball liegt dort, schauen wir mal, wie er ausgespielt wird!